Blower-Door Test

Prüfung auf Luftdichtheit der Gebäude Hülle

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Bei der Prüfung der Gebäudehülle wird mittels Gebläse ein Über- und Unterdruck erzeugt und so die Gebäudehülle auf ihre Dichtheit geprüft.

Sollte diese nicht dicht sein wird eine dazugehörige Leckageortung durchgeführt.
Messbereich: Von 15 m3/h 6000 m3/h ohne Zusatzblenden möglich.

Meine Leistung bezieht sich auf

Luftdichtheitsprüfung nach § 6 i.V. mit der Anlage 4 schreibt die Bestimmung der Luftwechselrate nach DIN 13829 (Verfahren B) vor. Es wird klargestellt, dass der Nachweis der Dichtheit des Gebäudes im Zusammenhang mit seiner Fertigstellung zu führen ist. Dies bedeutet, dass alle Arbeiten ausgeführt sind, die die Luftdichtheit beeinflussen können.

Dabei dürfen nicht verschließbare Öffnungen abgedichtet werden und verschließbare Öffnungen sind zu schließen.

Das Verfahren A der DIN 13829 ist lediglich geeignet für die Feststellung der lüftungstechnischen Eigenschaften des Gebäudes.

Die Klarstellung bestimmt eindeutig  dass der Nachweis der Dichtheit des Gebäudes in einer früheren Bauphase im Hinblick auf die Anforderungen der EnEV keine hinreichende Prüfung ist.

Die KFW verlangt grundsätzlich den Nachweis der Luftdichtheit nach dem Verfahren B und empfiehlt eine qualitätssichernde Prüfung der luftdichten Hülle des Gebäudes zu einem früheren Zeitpunkt. Das ist dann der Fall wenn der Rohbau erstellt, die luftdichtet Hülle vorhanden aber noch zugänglich ist. Typisch für einen solchen Zustand ist, dass z. B. im Dachgeschoss die luftdichte Hülle erstellt, die Konterlattung angebracht und keinesfalls beplankt ist.

Ich teile diese Auffassung.

In der Praxis bewährt und tausendfach durchgeführt:
ich biete Ihnen den Blower-Door-Test

7 Gute Gründe für den Blower-Door-Test:

Zur Begrifflichkeit Blower-Door-Test

Die Messung ist ein Differenzdruckmessverfahren. Ein Ventilator wird luftdicht in eine Tür oder ein Fenster der Gebäudeaußenhülle, bzw. der Eingangstür einer Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhauses eingebaut. Alle sonstigen Öffnungen der Außenhülle müssen verschlossen sein. Mit dem Ventilator wird im Gebäude jeweils einmal ein Über- oder Unterdruck zum Umgebungsdruck in 10er Schritten von bis 60 Pascal (N50Wert = 50 Pascal entsprechen in etwa einer Windgeschwindigkeit von 36km/h) aufgebaut und in einer Messkurve festgehalten. 

Unterschreitet die Luftwechselrate (der N50Wert) die vorgeschriebene Grenze, das 3fache des Raumvolumens m³/h ohne und unterschreitet das Raumvolumen 1,5 m³/h bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen (kontrollierte Wohnraumlüftung) wird die gemessene Luftwechselrate n50 bescheinigt.

Eine erste Messung sollte grundsätzlich im Beisein der involvierten Handwerker vorgenommen werden. Dies erspart Zeit und Ärger.

Bauliche Voraussetzungen:

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