Der Energieausweis:
Welcher, wann und wo ?
Als geprüfter Energieberater der DESAG und Bausachverständiger sind wir der Ansprechpartner für Energieausweise für Wohnbestand nach GEG 2020 §80-86 und Energieausweise für Nicht-Wohnbestand nach GEG 2020 § 80-86.